{"id":1041,"date":"2013-03-26T14:24:32","date_gmt":"2013-03-26T14:24:32","guid":{"rendered":"http:\/\/cpulohn.net\/wordpress\/?page_id=1041"},"modified":"2020-01-08T13:08:19","modified_gmt":"2020-01-08T13:08:19","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/cpulohn.at\/wordpress\/?page_id=1041","title":{"rendered":"Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: justify;\"><\/p>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>1. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/em><\/p>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>Umfang und G\u00fcltigkeit<\/em>\r\nDie Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen der CPU Informatik GmbH, Franz Kranerwirtter-Stra\u00dfe 2, 6300 W\u00f6rgl, nachfolgend \u201eCPU\u201c genannt gelten f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen, die CPU gegen\u00fcber dem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich darauf Bezug genommen wird.<\/p>\r\nDie Verpflichtungen von CPU richten sich ausschlie\u00dflich nach dem Umfang und Inhalt eines von CPU angenommenen Auftrages oder einer von CPU ausgestellten Auftragsbest\u00e4tigung und den vorliegenden \u201eAllgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen\u201c in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>2. Zahlungsbedingungen<\/em>\r\nEs gelten die im Auftrag angef\u00fchrten Preise. CPU beh\u00e4lt sich jedoch das Recht der Preisanpassung vor. Sollten sich daher Gestehungskosten, \u00f6ffentliche Abgaben oder W\u00e4hrungsparit\u00e4ten etc. bis zum tats\u00e4chlichen Zeitpunkt der Lieferung bzw. Fertigstellung der Leistung \u00e4ndern, so ist CPU berechtigt, die vereinbarten Preise entsprechend zu berichtigen.<\/p>\r\nSofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen f\u00fcr Leistungen sowie f\u00fcr Lieferung von Software und Hardware prompt nach Rechnungserhalt ohne Abzug f\u00e4llig.\r\n\r\nBei Zahlungsverzug ist CPU berechtigt, s\u00e4mtliche daraus entstehende Spesen und Kosten, sowie zuz\u00fcglich bank\u00fcblicher Verzugszinsen zu verrechnen. F\u00fcr jede verz\u00f6gerte Zahlung und damit verbundenen Mahnung wird \u00fcberdies eine Mahngeb\u00fchr in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollst\u00e4ndiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche oder Bem\u00e4ngelungen zur\u00fcckzuhalten.\r\n\r\nDie Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung f\u00fcr die Durchf\u00fchrung der Lieferung bzw. Vertragserf\u00fcllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen den Auftragnehmer, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zur\u00fcckzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.\r\n\r\nDie Gegenverrechnung von offenen Forderungen gegen\u00fcber CPU ist ausgeschlossen.\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>3. Liefertermine<\/em>\r\nDer Auftragnehmer ist bestrebt, innerhalb angemessener Frist auf die jeweiligen Anfragen des Auftraggebers w\u00e4hrend der normalen Arbeitszeit des Auftragnehmers Auskunft zu geben.<\/p>\r\nDem Auftraggeber steht wegen \u00dcberschreitung der in Aussicht gestellten Termine weder das Recht auf R\u00fccktritt noch auf Schadenersatz zu.\r\n\r\nDie angestrebten Erf\u00fcllungstermine k\u00f6nnen nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollst\u00e4ndig zur Verf\u00fcgung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausma\u00df nachkommt.\r\n\r\nLieferverz\u00f6gerungen und Kostenerh\u00f6hungen, die durch unrichtige, unvollst\u00e4ndige oder nachtr\u00e4glich ge\u00e4nderte Angaben und Informationen bzw. zur Verf\u00fcgung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und k\u00f6nnen nicht zum Verzug des Auftragnehmers f\u00fchren. Daraus resultierende Mehrkosten tr\u00e4gt der Auftraggeber.\r\n\r\nTeillieferungen und Vorauslieferungen von seiten CPU sind zul\u00e4ssig.\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>4. R\u00fccktrittsrecht<\/em>\r\nF\u00fcr den Fall der \u00dcberschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden und rechtswidrigem Handeln des Auftragnehmers ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zur\u00fcckzutreten, wenn innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.<\/p>\r\nH\u00f6here Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umst\u00e4nde, die au\u00dferhalb der Einflussm\u00f6glichkeiten des Auftragnehmers liegen, entbinden den Auftragnehmer von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.\r\n\r\nStornierung durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftragnehmers m\u00f6glich. Ist der Auftragnehmer mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und angefallenen Kosten eine Stornogeb\u00fchr in der H\u00f6he von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>5. Haftungsausschluss<\/em>\r\nDer Auftragnehmer haftet f\u00fcr Sch\u00e4den, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrl\u00e4ssigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung f\u00fcr leichte Fahrl\u00e4ssigkeit ist ausgeschlossen.<\/p>\r\nDer Ersatz von Folgesch\u00e4den und Verm\u00f6genssch\u00e4den, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsenverlusten und von Sch\u00e4den aus Anspr\u00fcchen Dritter gegen den Auftragnehmer ist in jedem Fall, soweit gesetzlich zul\u00e4ssig, einvernehmlich ausgeschlossen.\r\n\r\nCPU haftet nicht f\u00fcr den Inhalt \u00fcbermittelter Daten und f\u00fcr den Inhalt von Daten die \u00fcber CPU zug\u00e4nglich sind.\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>6. Datenschutz, Geheimhaltung<\/em>\r\nDer Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter, die Bestimmungen gem\u00e4\u00df \u00a720 des Datenschutzgesetzes einzuhalten.<\/p>\r\n\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>7. Zus\u00e4tzliche Bestimmungen bei Erbringung von Leistungen und Zurverf\u00fcgungstellung von Diensten\u00a0<\/em>\r\nDie Nutzung von durch CPU erbrachten Leistungen durch Dritte sowie die entgeltliche Weitergabe von solchen Leistungen an Dritte, bedarf der ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung von CPU.<\/p>\r\nCPU betreibt die angebotenen Dienste unter dem Gesichtspunkt h\u00f6chstm\u00f6glicher Sorgfalt, Zuverl\u00e4ssigkeit und Verf\u00fcgbarkeit. CPU \u00fcbernimmt jedoch keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zug\u00e4nglich sind, dass die gew\u00fcnschten Verbindungen immer hergestellt werden k\u00f6nnen oder dass gespeicherte Daten unter allen Umst\u00e4nden erhalten bleiben.\r\n<p style=\"text-align: justify;\">Die Einrichtung und Parametrierung des Systems erfolgt ausschlie\u00dflich auf Verantwortung und Anweisung des Kunden.<\/p>\r\n<p style=\"text-align: justify;\">Der vom Auftraggeber gew\u00e4hlte Benutzername erm\u00f6glicht in Kombination mit dem Passwort den Zugang zum vereinbarten Dienstleistungsangebot.<\/p>\r\nDer Auftraggeber ist daher verpflichtet, sein Passwort geheimzuhalten. F\u00fcr Sch\u00e4den die durch mangelhafte Geheimhaltung des Passworts durch den Auftraggeber entstehen, haftet dieser.\r\n\r\nDie widmungsfremde Nutzung von Netzwerkdienstleistungen, egal ob diese in einer widmungsfremden Nutzung des von CPU betriebenen Systems, oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt CPU zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes zur Lokalisierung, Feststellung des Umfanges und Behebung des Schadens auf dem System von CPU und den anderen betroffenen Systemen. Weiters ist CPU in diesem Fall berechtigt, Daten des Auftraggebers zu l\u00f6schen.\r\n\r\nBei Leistungen an beigestellter Hardware und Software, erbringt CPU die vereinbarten Leistungen in dem Ausma\u00df, welches unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Voraussetzungen m\u00f6glich ist. CPU \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erf\u00fcllt werden k\u00f6nnen.\r\n\r\nCPU ist auf eigenes Risiko erm\u00e4chtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverh\u00e4ltnis zu beauftragen.\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>8. Gew\u00e4hrleistung, Wartung, \u00c4nderungen\u00a0<\/em>\r\nM\u00e4ngelr\u00fcgen sind nur g\u00fcltig, wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware bzw. Web-Applikationen schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigten M\u00e4ngelr\u00fcgen werden die M\u00e4ngel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und M\u00e4ngelbehebung erforderlichen Ma\u00dfnahmen erm\u00f6glicht.<\/p>\r\nKorrekturen und Erg\u00e4nzungen, die sich bis zur \u00dcbergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer M\u00e4ngel, welche vom Auftragnehmer zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos vom Auftragnehmer durchgef\u00fchrt.\r\n\r\nKosten f\u00fcr Hilfestellung, Fehlerdiagnose sowie Fehler- und St\u00f6rungsbeseitigungen, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, \u00c4nderungen und Erg\u00e4nzungen werden vom Auftragnehmer gegen Berechnung durchgef\u00fchrt. Dies gilt auch f\u00fcr die Behebung von M\u00e4ngeln, wenn Programm\u00e4nderungen, Erg\u00e4nzungen oder sonstige Eingriffe vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.\r\n\r\nFerner \u00fcbernimmt der Auftragnehmer keine Gew\u00e4hr f\u00fcr Fehler, St\u00f6rungen oder Sch\u00e4den, die auf unsachgem\u00e4\u00dfe Bedienungen, ge\u00e4nderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datentr\u00e4ger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen, insbesondere Abweichungen von den Installationsbedingungen, sowie auf Transportsch\u00e4den zur\u00fcckzuf\u00fchren sind.\r\n\r\nF\u00fcr Programme, die durch den Auftraggeber oder Dritte nachtr\u00e4glich ver\u00e4ndert werden, entf\u00e4llt jegliche Gew\u00e4hrleistung durch den Auftragnehmer.\r\n\r\nSoweit Gegenstand des Auftrages die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gew\u00e4hrleistung auf die \u00c4nderung oder Erg\u00e4nzung. Die Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr das urspr\u00fcngliche Programm bzw. die Web-Applikation lebt dadurch nicht wieder auf.\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>9. Zus\u00e4tzlich Bestimmungen bei der Lieferung von Software<\/em>\r\nMit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten best\u00e4tigt der Auftraggeber die Kenntnis des Umfanges dieser Softwarelizenz.<\/p>\r\nF\u00fcr Software, die als &#8222;Public Domain&#8220;, &#8222;Shareware&#8220; oder als &#8222;Evaluierungsversion&#8220; klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gew\u00e4hr \u00fcbernommen. Die f\u00fcr diese Software vom Autor angegebene Nutzungsbestimmungen oder allf\u00e4llige Lizenzregelungen sind vom Auftragnehmer zu beachten.\r\n\r\nCPU \u00fcbernimmt keine Gew\u00e4hr daf\u00fcr, dass die gelieferte Software allen Anforderungen des Auftraggebers gen\u00fcgt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit anderen Programmen zusammenarbeitet, und dass diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen, oder dass alle Softwarefehler behoben werden k\u00f6nnen. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige \u00dcberlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>10. Zus\u00e4tzliche Bestimmungen bei Warenlieferung<\/em>\r\nGelieferte Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung im uneingeschr\u00e4nkten Eigentum von CPU, auch bei Weiterverkauf.<\/p>\r\nSofern nicht anders vereinbart, betr\u00e4gt die Gew\u00e4hrleistungsfrist 6 Monate.\r\n\r\nGew\u00e4hrleistungspflichtige M\u00e4ngel werden nach dem Ermessen von CPU entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gew\u00e4hrleistung erlischt, wenn Reparaturen oder \u00c4nderungen von Dritten vorgenommen wurden.\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>11. Urheberrecht und Nutzung<\/em>\r\nAlle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Web-Applikationen, Programme, Dokumentationen etc.) stehen dem Auftragnehmer bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erh\u00e4lt ausschlie\u00dflich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschlie\u00dflich zu eigenen Zwecken, nur f\u00fcr die im Vertrag spezifische Hardware und im Ausma\u00df der erworbenen Anzahl Lizenzen f\u00fcr die gleichwertige Nutzung auf mehreren Arbeitspl\u00e4tzen zu verwenden.<\/p>\r\nDurch den gegenst\u00e4ndlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte \u00fcber die im gegenst\u00e4ndlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadensersatzanspr\u00fcche nach sich.\r\n\r\nDie Anfertigung von Kopien f\u00fcr Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdr\u00fcckliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass s\u00e4mtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unver\u00e4ndert mit\u00fcbertragen werden.\r\n\r\nSollte f\u00fcr die Herstellung der Interoperabilit\u00e4t der gegenst\u00e4ndlichen Software die Offenlegung der Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftragnehmer gegen Kostenverg\u00fctung beim Auftraggeber zu beauftragen. Kommt der Auftragnehmer dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gem\u00e4\u00df Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschlie\u00dflich zur Herstellung der Interoperabilit\u00e4t zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>12. Loyalit\u00e4t<\/em>\r\nDie Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalit\u00e4t. Sie werden jede Abwerbung und Besch\u00e4ftigung, auch \u00fcber Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Auftr\u00e4ge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners w\u00e4hrend der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen versto\u00dfende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadensersatz in der H\u00f6he eines Jahresgehaltes des Mitarbeiters zu zahlen.<\/p>\r\n\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>13. Sonstiges<\/em>\r\nSollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch der \u00fcbrige Inhalt dieses Vertrages nicht ber\u00fchrt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen m\u00f6glichst nahe kommt.<\/p>\r\n\r\n<div style=\"text-align: justify;\"><\/div>\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><em>14. Schlussbestimmungen<\/em>\r\nSoweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Verwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschlie\u00dflich nach \u00f6sterreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgef\u00fchrt wird.<\/p>\r\nF\u00fcr eventuelle Streitigkeiten gilt ausschlie\u00dflich die \u00f6rtliche Zust\u00e4ndigkeit des sachlich zust\u00e4ndigen Gerichtes f\u00fcr den Gesch\u00e4ftssitz des Auftragnehmers als vereinbart. F\u00fcr den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmung nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht.\r\n<p style=\"text-align: justify;\"><\/p>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>1. Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Umfang und G\u00fcltigkeit Die Allgemeinen Gesch\u00e4fts- und Lieferbedingungen der CPU Informatik GmbH, Franz Kranerwirtter-Stra\u00dfe 2, 6300 W\u00f6rgl, nachfolgend \u201eCPU\u201c genannt gelten f\u00fcr alle Lieferungen und Leistungen, die CPU gegen\u00fcber dem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte, selbst wenn nicht ausdr\u00fccklich darauf Bezug genommen wird. 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